Lärmaktionsplan

 Die Gemeinde Schmelz hat einen Lärmaktionsplan der Stufe II erstellt. Er wurde am 17.11.2016 im Gemeinderat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan war auf der Basis der 3. Runde der Lärmkartierung des Saarlandes zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

In der Gemeinde Schmelz wurden in der Kartierung der 3. Runde folgende Straßen berücksichtigt: ­
- B 268 (Trierer Straße und Saarbrücker Straße in Schmelz) ­
- L 143 (Hüttersdorfer Straße in Schmelz, Bettinger Straße und Primsweilerstraße in Hüttersdorf)

Gegenüber der Stufe II sind keine Straßen oder Straßenabschnitte neu hinzugekommen oder weggefallen.

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in den §§ 47 a-f BImSchG. Für die Lärmaktionsplanung existieren keine Grenzwerte, auch im Saarland sind keine verbindlichen Auslösewerte oder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt.

Ergebniszusammenfassung der Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stufe II auf der Basis der 3. Runde der Lärmkartierung:

Die Überprüfung der Lärmaktionsplanung aus der Stufe II auf der Basis der Ergebnisse der Lärmkartierungen der Stufe III hat ergeben, dass die Zahl der Betroffenen der Stufe II aus 2012 eine deutliche Abnahme, insbesondere auch in den höheren Lärmpegel-klassen, zu verzeichnen hat (siehe Anlage 1 - Aktionsplan, Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission - Seite 2, Tabelle 1 und Tabelle 2 und Seite 3, Tabelle 3 und Anlage 2 - Empfehlungen für den Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Gemeinde Schmelz - Tabellen Seite 2 und Seite 3).

Für die Tagesbelastung ergibt sich eine Verringerung der betroffenen Werte von insgesamt 20,6 %,
für die Nachtbelastung ergibt sich eine Verringerung der betroffenen Werte von 28,7 %.

Die Lärmkartierung der III. Stufe aus 2017 begründet diese Verringerung durch Verringerungen der Verkehrsmengen auf der B 268 und der L 143 um bis zu 10 %.

Nach den Ergebnissen der Lärmkartierung hat sich der LKW-Anteil auf der B 268 und der L 143 vor allem im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) verringert.

Maßnahmen zur weiteren Lärmminderung:

Aufgrund der hohen Zahl von betroffenen Menschen wurde in der Stufe II die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h auf 30 km/h auf der B 268 im gesamten Innerortsbereich von Schmelz, auf der Landstraße L 143 in Schmelz und in der Ortsdurchfahrt von Hüttersdorf untersucht. Ferner wurde für Hüttersdorf die Wirkung des Einbaus lärmmindernder Deckschichten betrachtet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen konnte noch nicht erreicht werden. Die Gemeinde Schmelz setzt sich in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde weiterhin für die Festsetzung der vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbeschränkungen ein.

Zur weiteren Verringerung der Lärmbelastung für die Bevölkerung der Gemeinde Schmelz werden die sonstigen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes weiterhin berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise: ­

  •  Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes der Straßenoberflächen durch regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls Instandsetzungen (Zuständigkeit Landesbetrieb für Straßenbau da klassifizierte Straßen!) ­
  •  Umsetzung zahlreicher Aktivitäten zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs im Rahmen des integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts ­
  •  Förderung von Begrünungsmaßnahmen bzw. Entsieglungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts zur Verbesserung des Straßenbildes ­
  •  Berücksichtigung des Lärmschutzes bei allen Planungsvorhaben

Aufgrund der Abnahme der Betroffenheiten in den Tages- und Nachtzeiten besteht keine Notwendigkeit, den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes der Stufe II grundlegend zu überarbeiten.

Festsetzung ruhiger Gebiete:

Neben der Verringerung des Umgebungslärms ist es auch Ziel der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete vor Lärm überhaupt bzw. einer wesentlichen Zunahme des Lärms zu schützen (Vorsorgegedanke). Bei der Festlegung ruhiger Gebiete ist es zu-nächst unerheblich, ob es sich um bebaute oder unbebaute Gebiete handelt, vielmehr sollten die Bereiche nicht, bzw. nicht in einem relevanten Umfang Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und/oder Freizeitlärm ausgesetzt sein.

Als ruhige Gebiete auf dem Land kommen insbesondere auch großflächige Gebiete in Frage, die keiner der o. g. Lärmarten ausgesetzt sind und von Menschen zur Erholung, z. B. für ausgedehnte Spaziergänge, genutzt werden können.

In Ergänzung zum Lärmaktionsplan der Stufe II setzt die Gemeinde Schmelz folgende ruhige Gebiete nach Vorschlag der Verwaltung fest, die einerseits eine geringe Lärmbelastung, andererseits einen hohen Erholungswert aufweisen. Bei künftigen Planungen ist darauf zu achten, dass diese Gebiete keiner wesentlichen weiteren Lärmbelastung ausgesetzt werden.

Folgend sog. Ruhige Gebiete werden festgesetzt:
- Gebiet I, Wald, Der Kleeberg, 22 ha
- ­ Gebiet II, Wald, Engelgrund, 55 ha ­
- Gebiet III, Wald, Heide, 53 ha ­
- Gebiet IV, Wald, Gellersberg, 51 ha ­
- Gebiet V, Wald, Großer Horst, 93 ha
- ­ Gebiet VI, Wald, Jungewald, 71 ha

Die Inhalte und Ergebnisse des Lärmaktionsplans können in nachfolgender PDF eingesehen werden:

Laermaktionsplan Stufe III.pdf