KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM ZUR SANIERUNG ALTER BAUSUBSTANZ

Sind Sie Eigentümer eines über 50 Jahre alten, sanierungsbedürftigen Wohnhauses in der Gemeinde Schmelz? Dann können Sie auf Antrag einen kommunalen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro erhalten. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn die Gemeinde Ihren Antrag auf Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern, Außentüren, Balkon oder straßenseitige Außenanlagen bewilligt hat und die Maßnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist. In Ausnahmefällen kann auch ein Abriss bezuschusst werden.

Förderanträge erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Schmelz, Zimmer 1.05, Frau Leidinger, Tel.: 06887/301-134, j.leidinger@schmelz.de.

Gleichzeitig steht das Antragsformular zum Download bereit unter https://www.schmelz.de/leben-in-schmelz/bauen-gewerbe/revitalisierungsprogrammDie Antragsunterlagen sind bis spätestens 30.09.2024 bei der Gemeinde einzureichen, damit sie beim nächsten Vergabetermin berücksichtigt werden können.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine rückwirkende Förderung von Sanierungsmaßnahmen nicht möglich ist. Einen Anspruch auf Fördergelder aus dem o.g. Programm haben nur diejenigen Antragsteller, die einen Bewilligungsbescheid seitens der Gemeinde Schmelz erhalten haben und vorher noch nicht mit der beantragten Sanierungsmaßnahme begonnen haben.

PROGRAMM ZUR REVITALISIERUNG (SANIERUNG ALTER BAUSUBSTANZ) IN DER GEMEINDE SCHMELZ

Der demographische Wandel äußert sich in den saarländischen Städten und Gemeinden zunehmend durch eine verbreitete Leerstandsproblematik. Auch in der Gemeinde Schmelz, die bisher nur geringe Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen hat, sind vor allem die größeren Gemeindebezirke von zunehmenden Leerständen betroffen. Um der Verwahrlosung alter Ortskerne entgegenzuwirken, stellt die Gemeinde Schmelz ein Förderprogramm auf, mit dem Ziel die Sanierung alter Bausubstanz in fest definierten Bereichen, d.h. bestehenden oder potenziellen Brennpunkten, finanziell zu unterstützen. Da es sich überwiegend um Bereiche mit ortsbildprägender Wirkung handelt, werden zunächst ausschließlich Sanierungsmaßnahmen gefördert, die gestalterische Wirkung haben. Energetische Maßnahmen im Zusammenhang mit Fassaden- und Dachgestaltung, wie Wärmedämmung, können aber ebenfalls bezuschusst werden.

 

 

 

 

​​​​​​​​​​​​​​