Informationen zur Kommunal- & Europawahl 2024

Wiederholung zum Gemeinderat am 08.12.2024

Wichtige Informationen zur Wiederholungswahl zum Gemeinderat am Sonntag, 08. Dezember 2024, in den Wahlbezirken 401 Michelbach und 501 Primsweiler

Bei der am 09. Juni 2024 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat wurden die Stimmzettel für die Wahlbezirke Primsweiler und Michelbach vertauscht. Dieser Fehler führte dazu, dass die in den beiden betroffenen Urnenwahlbezirken für den Gemeinderat abgegebenen Stimmen nach dem Kommunalwahlgesetz für ungültig zu erklären waren. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen waren hiervon nicht betroffen.

Aufgrund der daraufhin erfolgten Wahlanfechtung wurde die Wahl zum Gemeinderat in den Wahlbezirken Michelbach (401) und Primsweiler (501) durch das Landesverwaltungsamt für ungültig erklärt. Daher ist die Wahl zum Gemeinderat in den Ortsteilen Michelbach und Primsweiler zu wiederholen. Diese Wiederholungswahl findet am Sonntag, 08. Dezember 2024, statt.

Die Wiederholung der Wahl findet aufgrund desselben Wählerverzeichnisses und mit denselben Wahlvorschlägen statt, wie die ursprüngliche, für ungültig erklärte Wahl.

Das heißt, bei der am 08. Dezember 2024 stattfindenden Wiederholungswahl sind alle wahlberechtigt, die

  1. Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetztes sind sowie alle Unionsbürger/innen,
  2. bis zum 09. Juni 2024 (also am Tag der ursprünglichen Wahl) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  3. bis zum 09. Juni 2024 für mindestens drei Monate in den Ortsteilen Michelbach und Primsweiler der Gemeinde Schmelz eine Wohnung innehatten.

Die Wahlberechtigten, die für die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 Briefwahlunterlagen beantragt haben und somit einen Wahlschein erhalten haben, sind bei der Wiederholungswahl nicht stimmberechtigt.

Ihre, bei der ursprünglichen Wahl, per Briefwahl abgegebene Stimme hat ihre Gültigkeit behalten.

Allen wahlberechtigten Personen der Wahlbezirke Michelbach (401) und Primsweiler (501), die am 09. Juni 2024 wahlberechtigt waren und keinen Sperrvermerk hatten, wird ein Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wiederholungswahl per Post zugestellt.

Hinweis für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wiederholungswahl der Gemeinderatswahl vom 09. Juni 2024 in den Bezirken 401 Michelbach und 501 Primsweiler am 08. Dezember 2024

Briefwahlunterlagen für die oben genannte Wahl, können Sie ab sofort bei der Gemeinde Schmelz beantragen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online: Hierzu gehen Sie auf die Homepage der Gemeinde Schmelz www.schmelz.de. Auf der Startseite finden Sie rechts einen Button „Briefwahlbeantragung online“. Diesen klicken Sie an und gelangen zu der Seite zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie Ihren Antrag ausfüllen und online an die Gemeindeverwaltung übermitteln. Nachdem Ihr Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist, wird er schnellstmöglich bearbeitet und Ihnen werden die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.

Mit dem QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief gelangen Sie direkt zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen.

  • Schriftlich: Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines. Diesen Vordruck füllen Sie bitte aus und unterschreiben ihn. Anschließend können Sie Ihren Brief entweder per Post (im frankierten Umschlag) an die Gemeindeverwaltung schicken oder ihn in den Briefkasten des Rathauses (am Haupteingang links) einwerfen.
  • Persönlich: Sie haben auch die Möglichkeit persönlich im Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz vorzusprechen und direkt vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, genügt auch das Mitbringen Ihres Personalausweises.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für einen Dritten nur ausgestellt werden dürfen, wenn im Briefwahllokal eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck.

Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 1.15 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag          08:00 bis 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag        14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch                                      14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                                            08:00 bis 13:00 Uhr

Dienstags- und Freitagsnachmittags ist das Briefwahllokal geschlossen.

Am Freitag, den 06.Dezember 2024 ist das Briefwahllokal bis 18.00 Uhr geöffnet.

Das Briefwahllokal ist barrierefrei.


Der Gemeindewahlleiter
Wolfram Lang

Wahlergebnis Wiederholungswahl zum Gemeinderat am 08.12.2024

Allgemeine Informationen

Wahlberechtigung

KOMMUNALWAHLEN

Am 09. Juni 2024 werden der Gemeinderat von Schmelz sowie die Ortsräte Schmelz, Hüttersdorf, Primsweiler, Michelbach, Limbach und Dorf im Bohnental gewählt. Außerdem findet auch die Wahl des Kreistages statt.

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung innehaben

Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten.

 

EUROPAWAHL

WAHLRECHT FÜR DEUTSCHE

Nach § 6 des Europawahlgesetzes (EuWG) sind zur Europawahl wahlberechtigt alle Personen deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

  • bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (Die Herabsenkung des Wahlalters wurde mit Gesetz vom 11.01.2023 beschlossen),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Europawahl - Informationen für Auslandsdeutsche".

 

WAHLRECHT FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER EU-LÄNDER

Wahlberechtigt sind außerdem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Europawahl - Informationen für Staatsangehörige anderer EU-Länder".

Hinweis für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Briefwahlunterlagen für die oben genannten Wahlen, können Sie ab sofort bei der Gemeinde Schmelz beantragen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online: Hierzu gehen Sie auf die Homepage der Gemeinde Schmelz www.schmelz.de. Auf der Startseite finden Sie rechts einen Button „Briefwahlbeantragung online“. Diesen klicken Sie an und gelangen zu der Seite zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie Ihren Antrag ausfüllen und online an die Gemeindeverwaltung übermitteln. Nachdem Ihr Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist, wird er schnellstmöglich bearbeitet und Ihnen werden die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.

Mit dem QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief gelangen Sie direkt zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen.

  • Schriftlich: Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines. Diesen Vordruck füllen Sie bitte aus und unterschreiben ihn. Anschließend können Sie Ihren Brief entweder per Post (im frankierten Umschlag) an die Gemeindeverwaltung schicken oder ihn in den Briefkasten des Rathauses (am Haupteingang links) einwerfen.
  • Persönlich: Sie haben auch die Möglichkeit persönlich im Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz vorzusprechen und direkt vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, genügt auch das Mitbringen Ihres Personalausweises.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für einen Dritten nur ausgestellt werden dürfen, wenn im Briefwahllokal eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck.

Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus, Trauzimmer, Erdgeschoss, Zimmer 1.25 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag          08:00 bis 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag        14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch                                 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                                    08:00 bis 13:00 Uhr

Dienstags- und Freitagsnachmittags ist das Briefwahllokal geschlossen.

Am Freitag, den 07.Juni 2024 ist das Briefwahllokal bis 18.00 Uhr geöffnet.

Das Trauzimmer ist barrierefrei.

 

Der Gemeindewahlleiter
Wolfram Lang

Bekanntmachung anlässlich der Beförderung von amtlichen Wahlbriefen für die Kommunalwahlen (Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortsratswahlen) in der Gemeinde Schmelz am 09.06.2024

Aufgrund des § 37 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 mache ich hiermit bekannt, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.

 

Schmelz, 24.04.2024

Der Gemeindewahlleiter
Wolfram Lang

 

Die o. g. Regelung zur Beförderung der Wahlbriefe für die Kommunalwahl gilt auch für die Beförderung der amtlichen Wahlbriefe für die Europawahl 2024.

 

Schmelz, 24.04.2024

Gemeinde Schmelz
Wahlbehörde

Hinweise der Landeswahlleiterin zur höchstpersönlichen Ausübung des Wahlrechts bei der Briefwahl der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Das Wahlrecht kann - auch bei der Briefwahl - nur höchstpersönlich ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Die Kundmachung erfolgt auch bei der Briefwahl durch persönliches Kennzeichnen des Stimmzettels.

Hilfestellung ist nie bei der Wahlentscheidung, sondern nur bei der Kennzeichnung des Stimmzettels und nach dem geltenden Wahlrecht auch hier nur dann zulässig, wenn die wählende Person des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst unbeobachtet zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in den Stimmzettelumschlag zu legen. Die Hilfsperson hat in diesem Fall an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wählenden Person gekennzeichnet hat; die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften handelt es sich nicht nur um einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften, der die Wahl anfechtbar macht, sondern es handelt sich gemäß §§ 107a, 156 des Strafgesetzbuches auch um Straftaten.

Wahlberechtigte Personen, die einen eigenen Wählerwillen nicht mehr bilden und äußern können, sind an der Teilnahme an der Wahl faktisch gehindert. Dies gilt auch, wenn eine betreuende Person mit umfangreicher Betreuungsvollmacht bestellt ist. Diese darf nicht an Stelle der wählenden Person die Wahlentscheidung treffen.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024

Hinweis zur Raumeinteilung in den Wahlgebäuden „Johannesschule“ und „Kettelerschule“

Wichtiger Hinweis für die Wahlbezirke 121, 122, 123 und 124 sowie 201, 202, 203 und 204

Die Wählerinnen und Wähler der Wahlbezirke 121, 122, 123 und 124 in der Kettelerschule in Schmelz sowie der Wahlbezirke 201, 202, 203 und 204 in der Johannesschule in Hüttersdorf werden gebeten, die folgenden Hinweise bezüglich der Wahllokale zu beachten.

Kettelerschule Schmelz
Die Wahlbezirke 121 und 122 befinden sich im Hauptgebäude und sind, von der Wilhelm-Busch-Straße aus über die rechte Eingangstür, vom Schulhof aus über die linke Eingangstür zu erreichen.

Die Wahlbezirke 123 und 124 befinden sich im Erweiterungsgebäude und sind, von der Wilhelm-Busch-Straße aus über die linke Eingangstür, vom Schulhof aus über die rechte Eingangstür zu erreichen.

 

Johannesschule Hüttersdorf
Die Wahlbezirke 201 und 202 befinden sich in den Räumlichkeiten der Johannesschule.

Der Zugang erfolgt über die Eingangstür auf der Gebäuderückseite (Richtung Turnhalle).

Die Wahlbezirke 203 und 204 befinden sich in den Räumlichkeiten der Freiwilligen Ganztagsschule.

Der Zugang erfolgt über den Schulhof (Zufahrt zwischen KiTa Tabaluga und Johannesschule).

Kommunalwahl 2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Donnerstag, 11. April 2024, 17:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schmelz eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung:

1. Entscheidung über die Gültigkeit und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Schmelz

2. Entscheidung über die Gültigkeit und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahlen zu den Ortsräten in den Gemeindebezirken der Gemeinde Schmelz

3. Verschiedenes

Der Gemeindewahlleiter
Wolfram Lang

Hinweis zu Unterstützungslisten

Die Unterstützungslisten liegen bis zum 04. April 2024 im Rathaus der Gemeinde Schmelz zur Eintragung aus. Die Eintragung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten und an den beiden kommenden Samstagen (23.03.2024 und 30.03.2024), jeweils von 9.00-12.00 Uhr sowie am Donnerstag, 04. April 2024, bis 18.00 Uhr möglich.

Das Unterstützungsverzeichnis kann auch von Wahlbewerbern unterzeichnet werden. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen ungültig. Die Zurückziehung einer auf dem Unterstützungsverzeichnis geleisteten Unterschrift ist nicht möglich.

Auf die Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Unterstützungsverzeichnisses sowie über die Eintragung in ein Unterstützungsverzeichnis in § 22 Abs. 2 KWG und § 17 KWO wird hingewiesen.

Festlegung der Wahlbereiche für die Gemeinderatswahl 2024

Für die Gemeinderatswahl 2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schmelz in seiner Sitzung am 21. September 2023 das Wahlgebiet gem. § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) zur Aufstellung von Bereichslisten in folgende drei Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich I =          Gemeindebezirk Schmelz

Wahlbereich II =         Gemeindebezirke Hüttersdorf und Primsweiler

Wahlbereich III =        Gemeindebezirke Limbach, Michelbach und Dorf im Bohnental

 

Schmelz, 19. Dezember 2023
Wolfram Lang, Gemeindewahlleiter

Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schmelz

Die in der Gemeinde Schmelz vertretenen Parteien und Wählergruppen fordere ich hiermit auf, Wahlberechtigte als Beisitzer/innen bzw. Stellvertreter/innen für die Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 8 Kommunalwahlgesetz - KWG) der Gemeinde Schmelz für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 zu benennen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen oder Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Bei der Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis spätestens Freitag, 16. Februar 2024, im Rathaus, Zimmer 2.02, schriftlich eingegangen sind. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor.

Wolfram Lang, Gemeindewahlleiter

Öffentliche Aufforderung zur Benennung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die einzelnen Wahlvorstände in der Gemeinde Schmelz zur Durchführung der Europa-, Kreistags-, Gemeinderats-und Ortsratswahl der Gemeinde Schmelz am 09. Juni 2024

Ich fordere hiermit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlhelfer für die 18 Wahlvorstände und den Briefwahlvorstand der Gemeinde Schmelz zu benennen. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus der Wahlvorsteherin als Vorsitzende oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, deren oder dessen Stellvertreterin oder deren oder dessen Stellvertreter und mindestens drei Beisitzerinnen oder Beisitzern besteht. Mitglied eines Wahlvorstandes kann auch sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer sind nach Möglichkeit zur Kommunalwahl Wahlberechtigte der Gemeinde zu benennen. Bei der Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden. Die Vorschläge bitte ich bis spätestens Freitag, 16. Februar 2024, bei der Gemeinde Schmelz, Rathaus, Zimmer 2.02, einzureichen.

Vor der Benennung der vorgesehenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durch die Parteien bzw. Wählergruppen sollte sichergestellt sein, dass die zu berufende Person das Wahlehrenamt annimmt.

Wolfram Lang, Gemeindewahlleiter

Europawahl 2024

Informationen zur Europawahl für Auslandsdeutsche

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis zur Europawahl am 09.06.2024 in Deutschland grundsätzlich nur Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, eingetragen.

Gemäß § 6 Abs. 1 sind auch Deutsche, die seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben wahlberechtigt.

Außerdem sind im Rahmen des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) auch alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben ("Auslandsdeutsche"), sofern Sie

  • bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Auslandsdeutsche (sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb) werden nicht von Amts wegen in ein Wahlverzeichnis eingetragen und müssen daher einen entsprechenden persönlich und handschriftlich unterzeichneten Antrag in Erst- und Zweitausfertigung bei derjenigen Gemeindebehörde stellen, bei der zuletzt in Deutschland ein Hauptwohnsitz bestand.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin

DIE ANTRÄGE MÜSSEN BIS SPÄTESTENS AM 19. Mai 2024 BEI DER Gemeinde SCHMELZ EINGEHEN.

Informationen zur Europawahl für Staatsangehörige anderer EU-Länder

vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus der Gemeinde Schmelz, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

oder im Rathaus der Gemeinde Schmelz, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

 

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European Elections on 09th June 2024

The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024.

Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence (Gemeinde Schmelz , Rathausplatz 1, 66839 Schmelz) by Sunday,19th May 2024 at the latest.

You may also register by mail to the municipality of your place of residence.
(Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).

For a registration form and information sheet, please visit www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. or your municipal administration (Gemeinde Schmelz , Rathausplatz 1, 66839 Schmelz).

You will find more information about voting in all the official EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.