Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Allgemeine Informationen
Hinweis für Wählerinnen und Wähler zur Neueinteilung der Wahlbezirke
Das bisherige Wahllokal des Wahlbezirkes 125 Schattertriesch im Kirchensaal steht der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung.
Ich bitte daher zu beachten, dass alle Wahlberechtigten des bisherigen Wahlbezirkes 125 Schattertriesch ab der Bundestagswahl 2025 dem Wahlbezirk 124 Kettelerschule angehören.
Betroffen hiervon sind:
Akazienweg, Ambetstraße (HNr. 62 – 68, 72 - 76 gerade), Birkenweg, Haselnußweg, Pappelweg, Robert-Koch-Straße (HNr. 114, 151), Schattertriesch, Trierer Straße (HNr. 82 – 88,90,90A, 93 – 117, 131)
Das Wahllokal befindet sich in der Kettelerschule, Wilhelm-Busch-Straße 11, 66839 Schmelz.
Die übrigen Wahlbezirke bleiben unverändert bestehen.
Schmelz, den 18.12.2024
Wolfram Lang, Bürgermeister
Hinweis für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Wahlbenachrichtigungen für die oben genannte Wahl werden ab Mittwoch, den 15. Januar 2025 an alle Wahlberechtigten der Gemeinde Schmelz per Post versandt.
Sobald Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Schmelz beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025 erfolgen kann.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Online: Hierzu gehen Sie auf die Homepage der Gemeinde Schmelz www.schmelz.de. Auf der Startseite finden Sie rechts einen Button „Briefwahlbeantragung online“. Diesen klicken Sie an und gelangen zu der Seite „Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen“. Hier müssen Sie in der unteren linken Hälfte das Kästchen anhaken, dass Sie für sich persönlich Briefwahlunterlagen beantragen. Anschließend klicken Sie bitte auf weiter. Auf der folgenden Seite können Sie Ihren Antrag ausfüllen und online an die Gemeindeverwaltung übermitteln. Nachdem Ihr Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist, wird er schnellstmöglich, voraussichtlich jedoch erst ab dem 10. Februar 2025, bearbeitet und Ihnen werden die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.
Mit dem QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief gelangen Sie direkt zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen.
- Schriftlich: Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines. Diesen Vordruck füllen Sie bitte aus und unterschreiben ihn. Anschließend können Sie Ihren Brief entweder per Post (im frankierten Umschlag) an die Gemeindeverwaltung schicken oder ihn in den Briefkasten des Rathauses (am Haupteingang links) einwerfen.
- Persönlich: Sie haben auch die Möglichkeit ab dem 10. Februar 2025 persönlich im Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz vorzusprechen und direkt vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, genügt auch das Mitbringen Ihres Personalausweises.
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für einen Dritten nur ausgestellt werden dürfen, wenn im Briefwahllokal eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck.
Das Briefwahllokal befindet sich Trauzimmer des Rathauses und ist ab 10. Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag- und Freitagsnachmittags ist das Briefwahllokal geschlossen.
Am Freitag, 21. Februar 2025, ist das Briefwahllokal bis 15:00 Uhr geöffnet.
Das Rathaus ist barrierefrei.
Wolfram Lang
Bürgermeister
DEUTSCHE IM AUSLAND
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Wahlberechtigung
Bin ich wahlberechtigt?
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Rechtsgrundlagen:
Artikel 116 GG
§§ 12, 13 BWG
Weitere Informationen erhalten Sie unter Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin.