Bau- und Planungsausschuss
Herstellung des Einvernehmens bei Baugenehmigungsverfahren
Der Bau- und Planungsausschuss entscheidet über die Herstellung des Einvernehmens zu Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 des Baugesetzbuches (außer bei Ein- und Zweifamilienhäusern einschließlich Garagen und Nebenanlagen nach den §§ 31, 33 und 34 BauGB und einschließlich aller dafür erforderlichen Stellungnahmen, Festlegung von Geländeoberflächen, von Höhenlagen von baulichen Anlagen sowie Abweichungen nach der Landesbauordnung und dem BauGB; in diesen Fällen entscheidet der Bürgermeister).
Im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates bleibt die Herstellung des Einvernehmens für Bauvorhaben, die aufgrund ihrer baulichen Größe, ihrer wirtschaftlichen oder umweltbelastenden Bedeutung die Umgebung prägen. Weiterhin ist der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Naturschutz zuständig für die Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde im Sinne des § 47 Abs. 3 (Ablösung von Stellplätzen) der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO).
Liegenschaftsangelegenheiten
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Naturschutz ist zuständig für
- Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Liegenschaften (Gebäuden, Grundstücken),
- Verkauf von gemeindlichem Eigentum,
- Ankauf von Grundstücken bis zu dem im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsansatz,
- Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen, die die gemeindlichen Einrichtungen betreffen.
Vergabe von Bau- und Planungsaufträgen
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Naturschutz ist zuständig für die
- Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 10.000,00 € (bis 10.000,00 € ist der Bürgermeister zuständig) und im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Die Durchführung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens nach der Vergabe und Vertragsordnung VOB/ A ist ab einer Summe von 15.000,00 € erforderlich. Zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit sind mindestens drei vergleichbare Angebote einzuholen. Bis zum 31.12.2010 sind Ausschuss und Bürgermeister bezüglich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen an den gemeinsamen Erlass der Landesregierung betreffend die Festlegung von Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen nach VOB und VOL vom 23.01.2009 gebunden.
Industrie-, Gewerbe- und Tourismusförderung
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Naturschutz entscheidet über Maßnahmen zur Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie.
Angelegenheiten des Umwelt- und Naturschutzes
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Naturschutz entscheidet über Angelegenheiten des Umwelt- und Naturschutzes, z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, landschaftspflegerische Begleitpläne und Begrünungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Abfall- und Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung und Ortskernsanierung
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Naturschutz ist zuständig für die Vorberatungen von Gemeinderatsbeschlüssen in Angelegenheiten der Bauleitplanungen, Flächennutzungsplanung und der Ortskernsanierung.
Mitglieder
3. stellv. Fraktionsvorsitzender
Fraktionsschatzmeister Gemeinderat
1. stellv. Fraktionsvorsitzende
stellv. Fraktionsvorsitzende
1. Beigeordneter
Fraktionsvorsitzender Gemeinderat
2. Beigeordneter
Fraktionsgeschäftsführer Gemeinderat
stellv. Fraktionsvorsitzende