Informationen zur Kinder- & Jugendarbeit
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit könnt ihr nicht nur auf dem Jugendamt, sondern auch vor Ort im Rathaus finden. So sind die öffentlichen Träger, also die Gemeinde, verpflichtet Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit anzubieten.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG):
§1; Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe; Absatz (1); Satz 1: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
Die Aufgaben der Kinder- & Jugendarbeit
Bei Fragen und weiteren Informationen stehen Ihnen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Schmelz zur Verfügung.
Kontakt
- Herr Waldemar Kallweit
- 06887/301-165
- w.kallweit@schmelz.de