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Elektronische Rechnungen

Leitweg-ID für die E-Rechnungen

Die Leitweg-ID wird für die elektronische Übermittlung von Rechnungen an öffentliche Stellen in Deutschland benötigt, insbesondere im Rahmen der E-Rechnung. Sie stellt sicher, dass Ihre Rechnung korrekt an die zuständige Behörde oder Institution zugestellt wird.

SO VERWENDEN SIE DIE LEITWEG-ID FÜR DIE E-RECHNUNG: DIE LEITWEG-ID`S DER GEMEINDE SCHMELZ UND DER EIG

DIE LEITWEG-ID`S DER GEMEINDE SCHMELZ UND DER EIGENBETRIEBE

Gemeinde Schmelz                                           10044117-5400000001-78

Eigenbetrieb Wasserwerk Schmelz              10044117-5400000002-75

Eigenbetrieb Abwasserbetrieb Schmelz    10044117-5400000003-72

Eigenbetrieb Heidebad Schmelz                  10044117-5400000004-69

Senden Sie die E-Rechnung über das Zentrale Rechnungseingangssystem (ZRE). Geben Sie dabei Ihre Leitweg-ID an, um sicherzustellen, dass die Rechnung an die richtige Stelle weitergeleitet wird.

https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller/registrierung-fuer-rechnungssteller

LEITWEG-ID EINTRAGEN:

Fügen Sie die Leitweg-ID in das vorgesehene Feld in Ihrer E-Rechnung ein. Dies kann entweder im XML-Datenformat oder in einer speziellen Struktur der E-Rechnung erfolgen. Achten Sie darauf, dass die ID korrekt angegeben ist.

BESTÄTIGUNG ERHALTEN:

Nach dem Versand der E-Rechnung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, dass die Rechnung erfolgreich übermittelt wurde.

WICHTIGE HINWEISE:

Korrekte Leitweg-ID: Vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Leitweg-ID verwenden, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Rechtliche Vorgaben: Beachten Sie, dass die E-Rechnung gesetzlich verpflichtend ist, wenn Sie mit öffentlichen Stellen in Deutschland Geschäfte tätigen.

Format der Rechnung: Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Rechnung im zugelassenen Format (z. B. XML) vorliegt und alle erforderlichen Angaben enthält.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Nutzung der Leitweg-ID für E-Rechnungen wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder prüfen Sie die offizielle Webseite zur E-Rechnung.

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