Reisepässe

Beantragung des Reisepasses

Hierzu benötigen Sie:

  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild* (kann im Bürgerbüro zum Preis von 6,00 € erstellt werden) und
  • den alten Reisepass bzw. falls noch keiner ausgestellt wurde, den Personalausweis oder eine Geburtsurkunde,
  • nach der Eheschließung eine Heiratsurkunde oder das Stammbuch

* Es besteht keine Pflicht, das Foto im Rathaus aufnehmen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger können ihr digitales Passbild auch von externen Dienstleistern anfertigen lassen. Voraussetzung ist aber, dass es sich dabei um eine von der Bundesdruckerei zertifizierte Stelle handelt. Solche Anbieter – darunter Fotostudios, Drogeriemärkte und andere Dienstleister – sind berechtigt, das digitale Bild direkt über ein sicheres System an die Passbehörde zu übermitteln.

Papierbasierte Passbilder werden bei der Gemeinde Schmelz nicht mehr angenommen.

 

Bitte beachten Sie:

  • der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden,
  • bei Beantragung vorzulegen ist der alte Reisepass, Personalausweis oder die Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist,
  • bei Kindern unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (auch Einverständniserklärung möglich)
  • beim alleinigen Sorgerecht bitte das Urteil über den Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen
  • ab sechs Jahren ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich
  • Das Kind hat zur Beantragung eines Reisepasses mit zu erscheinen!

Der Pass kann auch  von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Die Gebühr des Reisepasses beträgt bis zum 24. Lebensjahr  37,50 € und der Pass ist sechs Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr des Reisepasses  70,00 € und der Pass ist 10 Jahre gültig.

Expresspass: Lieferzeit 72 Stunden an Arbeitstagen ohne Feiertage und Wochenende und sofern bis 12:00 Uhr bestellt
Die Gebühr des Express-Reisepasses beträgt  69,50 € bis zum 24. Lebensjahr und ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €.