Führerscheinwesen
Führerschein im Scheckkartenformat
Seit dem 01. Januar 1999 sind für Fahrerlaubnisse neue Bestimmungen in Kraft getreten. Die alten Führerscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit! Wer noch einen alten (grauen) Führerschein besitzt und viel im Ausland unterwegs ist, oder wenn der Führerschein unleserlich geworden ist, ist eine Umstellung des Führerscheins empfehlenswert. Sollten Sie die Umstellung Ihres Führerscheins auf die neuen Fahrerlaubnisklassen wünschen, so benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ihren alten Führerschein
- Personalausweis / Reisepass
- ein aktuelles Passbild
- wurde Ihr Führerschein von einer anderen Gemeinde/Stadt ausgestellt, bitte dort telefonisch eine Karteikartenabschrift anfordern (kostenlos)
Die Gebühr für die Umstellung beträgt 24,10 €. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Wochen.
Weitere Information zum Thema Führerschein finden sie auf der Internetsseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Klasse 2 jetzt C / CE
Lediglich Fahrerlaubnisse der Klasse 2 müssen ab dem 50. Lebensjahr verlängert und damit umgetauscht werden. Hierzu ist zusätzlich eine ärztliche Untersuchung notwendig. Die Klasse C/CE (früher 2) wird dann um 5 Jahre verlängert. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 42,70 €. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Verlust des Führerscheins
Bei Verlust des Führerscheins empfehlen wir Ihnen ein bis zwei Wochen zu warten, oft tauchen die verlorenen Dokumente wieder auf. Bei Diebstahl müssen Sie bei der Polizei entsprechend Anzeige erstatten. Die Verlustanzeige, sowie den Antrag auf einen Ersatzführerschein stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
Bei Antragstellung sind vorzulegen:
- ein Passbild
- Personalausweis / Reisepass
- eventuell Diebstahlanzeige der Polizei
Von der Führerscheinstelle werden Auszüge aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert (ob nicht z. B. eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt o. Ä.). Die Bearbeitungsdauer bei einem Ersatzführerschein beträgt etwa 4 Wochen. Gebühr: 26,80 €.
Sollten Sie zwischenzeitlich eine vorläufige Fahrberechtigung benötigen, so wird diese sofort durch die Führerscheinstelle gegen eine Gebühr von 7,70 € ausgestellt. Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland gültig.
Kontakt
- Frau Nadine Debong-Noss
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Anna Dlucik
- 06887/301-129
- a.dlucik@schmelz.de
- Frau Melis Kaya-Özcan
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Manuela Philippi
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Julia Ruppert
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Michaela Tiedtke
- 06887/301-167
- leitung.opb@schmelz.de