Informationen zur Bundestagswahl 2021

Briefwahl 2021

Versand VON wahlbenachrichtigungsbriefen

Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 werden erstmals Wahlbenachrichtigungsbriefe anstelle der bisherigen Wahlbenachrichtigungskarten versendet.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in einem weißen Fensterkuvert mit der Aufschrift Amtliche Wahlbenachrichtigung versendet.

Der Versand erfolgt ab Freitag, 13. August 2021.

 

Briefwahllokal im alten Zollhaus (Marktstraße 24)

Das Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz befindet sich im Alten Zollhaus (Marktstraße 24, Schmelz).
Das Alte Zollhaus ist barrierefrei.

 

BRIEFWAHL - WIE FUNKTIONIERT DAS?

Es gibt mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen und zwar online, schriftlich oder persönlich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.  

 

Online

Hierzu gehen Sie auf die Homepage der Gemeinde Schmelz www.schmelz.de.
Auf der Startseite finden Sie rechts einen Button „Briefwahlbeantragung online“. Diesen klicken Sie an und gelangen zu der Seite „Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen“.
Hier müssen Sie in der unteren linken Hälfte das Kästchen anhaken, dass Sie für sich persönlich Briefwahlunterlagen beantragen. Anschließend klicken Sie bitte auf weiter. Auf der folgenden Seite können Sie Ihren Antrag ausfüllen und online an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Nachdem Ihr Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist, wird er schnellstmöglich bearbeitet und Ihnen werden die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.

 

Schriftlich

Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines. Diesen Vordruck füllen Sie bitte aus und unterschreiben ihn. Anschließend können Sie Ihren Brief entweder per Post (im frankierten Umschlag) an die Gemeindeverwaltung schicken oder ihn in den Briefkasten des Rathauses (am Haupteingang links) einwerfen.

 

Persönlich

Sie haben auch die Möglichkeit persönlich im Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz vorzusprechen und direkt vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, genügt auch das Mitbringen Ihres Personalausweises.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für einen Dritten nur ausgestellt werden dürfen, wenn im Briefwahllokal eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck.

Das Briefwahllokal ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag          08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag        14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch                                      14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag                                            08:00 bis 13:00 Uhr

Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht

Die Landeswahlleiterin informiert über die Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 organisieren die Gemeinden unter fortdauernden COVID-19-Pandemiebedingungen.

Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in den Wahlräumen aufhalten.

Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkehrungen sowohl bei der Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwaltung als auch bei der Urnenwahl in den Wahlräumen am Wahltag die Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und allgemein praktizierten – Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglichkeit, regelmäßiges Lüften). Die Mitglieder der Wahlvorstände steuern am Wahltag den Zugang zum Wahlraum, um die Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermöglichen.

Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen.

Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur möglich, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit ist und dies regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist oder aber zur Identifikation der wahlberechtigten Person vor der Aushändigung des Stimmzettels.

Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Wahlvorstand grundsätzlich berechtigt, eine Person, die keine Maske trägt, aus dem Wahlraum zu verweisen. Die Verweisung aus dem Wahlraum dient dem Infektionsschutz der sich im Wahlraum aufhaltenden anderen Personen (Wahlberechtigte, Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlbeobachter) und gleichzeitig der Gewährleistung der Allgemeinheit der Wahl.

Allen Wahlberechtigten steht es frei, an der Bundestagswahl im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Durch postalische oder elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen und postalische Rücksendung des Wahlbriefes an die Wohnsitzgemeinde kann die Teilnahme an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen. Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen.

Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2021 werden auch im Internet vom Bundeswahlleiter unter www.bundeswahlleiter.de und von der Landeswahlleiterin für das Saarland unter www.wahlen.saarland.de eingestellt.

 

Hier finden Sie das Hygienekonzept der Gemeinde Schmelz anlässlich der Bundestagswahl am 26. September 2021.