Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Außen
Die Ortsvorsteherin des Gemeindebezirkes Limbach, Frau Rita Collmann, befindet sich in der Zeit von Montag, 30. Juni 2025, bis einschließlich Freitag, 04. Juli 2025, nicht im Dienst.