Aufgrund des § 36 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes (BWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
In seiner Sitzung am 29. Februar 2024 hat der Gemeinderat Schmelz rückwirkend zum 01.01.2024 folgende, geänderte Richtlinien beschlossen: Richtlinien der Gemeinde Schmelz zur Gewährung von Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln