Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Bettingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, das Revitalisierungsprogramm (Förderprogramm zur Sanierung alter Bausubstanz) zu pausieren.
Im Rahmen der Arbeiten am Glasfasernetz in der Gemeinde Schmelz bedarf es von Montag, 31.03., bis einschließlich Mittwoch, 02.04.2025, einer halbseitigen Sperrung der Primweilerstraße und Körpricher Straße, in Höhe der Abbiegung nach Primsweiler.