Personalausweise
Beantragung des Personalausweises
Hierzu benötigen wir
- ein Passbild - Biometrisches Bild -,
- den alten Ausweis und
- eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Stammbuch
Bitte Beachten Sie:
- Der Personalausweis kann nur selbst beantragt werden.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen.
- Der Ausweis kann auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
- Gebühr: 22,80 € bis 24 Jahre bzw. danach 37,00 €. Bei Beantragung bis zum 24. Lebensjahr ist der Ausweis sechs Jahre gültig, danach beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
- Wird für Kinder der erste Personalausweis beantragt, wird die Geburtsurkunde und die Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Einverständniserklärung möglich!) benötigt. Die Zustimmung der Eltern ist bis zum 16. Lebensjahre erforderlich.
- Beim Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden werden folgende Angaben benötigt:
- Größe, Augenfarbe und ein Passbild.
- Beim alleinigen Sorgerecht bitte das Urteil bei der Beantragung vorlegen.
Vorläufiger Personalausweis
Hierzu benötigen Sie:
- ein Passbild - Biometrisches Bild - und den alten Personalausweis (Bei Verlust des Ausweises wird bei uns eine Verlustanzeige ausgestellt)
- Wird ein vorläufiger Personalausweis mit dem 12. Lebensjahr beantragt wird die Geburtsurkunde und die Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Einverständniserklärung möglich!) benötigt. Die Zustimmung der Eltern ist bis zum 16. Lebensjahr erforderlich.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt. Er kann nur selbst beantragt werden und ist drei Monate gültig.
Gebühr: 10,00 €.
Kontakt
- Frau Nadine Debong-Noss
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Melis Kaya-Özcan
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Manuela Philippi
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Julia Ruppert
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Michaela Tiedtke
- 06887/301-167
- leitung.opb@schmelz.de