Personalausweise

Beantragung des Personalausweises

Hierzu benötigen wir

  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild* (kann im Bürgerbüro zum Preis von 6,00 € erstellt werden) und
  • den alten Personalausweis (bei Verlust des Ausweises wird bei uns eine Verlustanzeige ausgestellt)
  • falls noch kein Ausweis ausgestellt wurde, eine Geburtsurkunde,
  • nach der Eheschließung eine Heiratsurkunde oder das Stammbuch

* Es besteht keine Pflicht, das Foto im Rathaus aufnehmen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger können ihr digitales Passbild auch von externen Dienstleistern anfertigen lassen. Voraussetzung ist aber, dass es sich dabei um eine von der Bundesdruckerei zertifizierte Stelle handelt. Solche Anbieter – darunter Fotostudios, Drogeriemärkte und andere Dienstleister – sind berechtigt, das digitale Bild direkt über ein sicheres System an die Passbehörde zu übermitteln.

Papierbasierte Passbilder werden bei der Gemeinde Schmelz nicht mehr angenommen.

 

Bitte beachten Sie:

  • der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden,
  • bei Beantragung vorzulegen ist der alte Personalausweis oder die Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden ist,
  • bei Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (auch Einverständniserklärung möglich)
  • beim alleinigen Sorgerecht bitte das Urteil über den Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen
  • Das Kind hat zur Beantragung eines Personalausweises mit zu erscheinen!

Der Ausweis kann auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Die Gebühr des Personalausweises beträgt bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € und der Ausweis ist sechs Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr für den Personalausweis 37,00 € und der Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Vorläufiger Personalausweis

Hierzu benötigen Sie:

  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild* (kann im Bürgerbüro zum Preis von 6,00 € erstellt werden) und
  • den alten Personalausweis (bei Verlust des Ausweises wird bei uns eine Verlustanzeige ausgestellt)
  • falls noch kein Ausweis ausgestellt wurde, eine Geburtsurkunde,
  • nach der Eheschließung eine Heiratsurkunde oder das Stammbuch

Bitte beachten Sie:

  • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden,
  • bei Beantragung vorzulegen ist der alte Personalausweis oder die Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden ist,
  • bei Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (auch Einverständniserklärung möglich)
  • beim alleinigen Sorgerecht bitte das Urteil über den Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen
  • Das Kind hat zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises mit zu erscheinen!

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist drei Monate gültig.

Gebühr: 10,00 €.